Seit Juni diesen Jahres ist nun die neue DIN EN 1176-7 veröffentlicht und sorgt für Wirbel bei der Spielplatzkontrolle. Im Teil 7 der DIN geht es um den Betrieb der Spielplätze; oder wie es im präzisen Titel heißt: Spielplatzgeräte und Spielplatzböden – Teil 7: Anleitung für die Installation, Wartung und Betrieb.
In diesem Teil 7 dreht sich also alles um die Montage, Wartungsintervalle oder auch mögliche Reparaturen von Spielplatzgeräten. Für Furore sorgt hier eine Neuerung bei den Endabnahmen nach Fertigstellung und den jährlichen Hauptuntersuchungen. Hierzu heißt es :
DIN EN 1176-7:2020-06 6.2.2 Prüfpersonal
„Die jährliche Hauptinspektion oder die Inspektion nach der Installation muss von einer unabhängigen Person durchgeführt werden, d. h. einer sachkundigen Person, die an der Installation nicht unmittelbar beteiligt war und nicht verantwortlich ist für mögliche Nachbesserungen oder Kosten“
Dies bedeutet für die Städte, Gemeinden und Betreiber dass die Neuanlagen und die jährliche Hauptuntersuchungen von externen Sachkundigen Prüfern durchzuführen sind. Die Mitarbeiter der Städte sollen hierdurch geschützt werden mögliche Mängel zu Lasten der Kinder tolerieren zu müssen. Dem hier möglicherweise ausgeübten Druck durch Vorgesetzte und Politik wird hier Rechnung getragen und durch den Einsatz externer, unabhängiger Prüfer entzerrt. Beim Einsatz der externen Prüfer sollten Sie auf folgende Qualitätsmerkmale achten:
Anfrage bei externen Spielplatzprüfern:
Hierbei sollte die Qualität der Prüfungen natürlich im Vordergrund stehen und auf eine entsprechende Zertifizierung nach DIN 79161 geachtet werden. Diese Zertifizierung garantiert zumindest ein Mindestmaß an Wissen und Berufserfahrung die vorliegen muss um diese Qualifikation zu erhalten. Um diese Zertifizierung aufrecht zu erhalten muss der Prüfer in einem Intervall entsprechende Fortbildungen aufweisen. Diese Zertifikate sollten sie bei der Vergabe von den möglichen Sachkundigen anfordern.
Qualitätsmerkmale vor der Vergabe:
– gültiges Zertifikat für DIN 79161
– Teilnahmebescheinigungen für Schulungen DIN 1176(Spielplatz) EN 16630(Fitness) o.ä.
– Referenzliste bisheriger Kunden (incl. Ansprechpartner für Rückfragen)
– Musterabnahme Protokoll
– Abgabe der Protokolle in Schriftform (fälschungssicher), Digital (leichtere Verarbeitung), Fotodokumentation (Nachvollziehbarkeit)
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