Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der
Fabian – Spiel- & Freiraum e.K.
Kleiner Hellweg 15
33154 Salzkotten
Inhaber: Andreas Fabian
Amtsgericht Paderborn, HRA 7060
1. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Lieferungen, Vermittlungs-, Beratungs-, Planungs-, Prüf-, Kontroll-, Mess- und sonstige Dienstleistungen der Fabian – Spiel- & Freiraum e.K. (nachfolgend „Auftragnehmer“).
- Sie gelten insbesondere für Leistungen im Zusammenhang mit Spielplätzen, Spiel- und Freiraumausstattung, Sport- und Freizeitanlagen, Spielplatzprüfungen, Fallschutzprüfungen und HIC-Messungen sowie Sandreinigungen.
- Gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gelten diese AGB auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
- Individuelle Vereinbarungen und die Angaben im jeweiligen Angebot oder Auftrag haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Angebote und Vertragsschluss
- Angebote des Auftragnehmers sind, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, freibleibend.
- Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder in Textform erfolgende Auftragsbestätigung, durch Annahme eines Angebotes oder durch Beginn der vereinbarten Leistung zustande.
- Art und Umfang der geschuldeten Leistung ergeben sich vorrangig aus dem jeweiligen Angebot und der Auftragsbestätigung.
- Änderungen oder zusätzliche Leistungen, die nach Auftragserteilung vom Auftraggeber gewünscht werden und nicht Bestandteil des ursprünglichen Leistungsumfangs sind, können zusätzlich berechnet werden.
3. Vermittlung und Lieferung von Produkten
- Soweit der Auftragnehmer Produkte lediglich als Handelsvertreter oder Vermittler anbietet, kommt der Kauf- oder Liefervertrag unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Hersteller oder Lieferanten zustande.
- In diesen Fällen haftet der Auftragnehmer nicht für die Erfüllung der Liefer- oder Herstellerpflichten des jeweiligen Vertragspartners. Gesetzliche Ansprüche aufgrund eines eigenen schuldhaften Verhaltens des Auftragnehmers bleiben unberührt.
- Soweit Fabian – Spiel- & Freiraum e.K. selbst Vertragspartner für eine Lieferung ist, ergeben sich Lieferumfang, Preis und Lieferbedingungen aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
- Angegebene Lieferzeiten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
4. Beratungs- und Planungsleistungen
- Beratungs-, Planungs- und Unterstützungsleistungen werden auf Grundlage der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen, Pläne und örtlichen Gegebenheiten erbracht.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistung erforderlichen Informationen vollständig und zutreffend zur Verfügung zu stellen.
- Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, umfassen Planungs- und Beratungsleistungen keine genehmigungspflichtigen Architekten-, Tragwerksplanungs- oder sonstigen Fachplanungsleistungen.
- Angaben zu technischen Regelwerken und Normen beziehen sich grundsätzlich auf den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung maßgeblichen bzw. vertraglich vereinbarten Stand.
5. Spielplatzprüfungen und Sicherheitskontrollen
- Spielplatzprüfungen und Sicherheitskontrollen werden entsprechend dem vereinbarten Prüfauftrag und unter Berücksichtigung der einschlägigen technischen Regelwerke und Normen durchgeführt.
- Die Prüfung bezieht sich auf den Zustand der Anlage und die bei der Prüfung zugänglichen und erkennbaren Gegebenheiten zum Zeitpunkt der Prüfung.
- Verdeckte, ohne weitergehende Untersuchungen nicht erkennbare Mängel sind nicht Bestandteil der Prüfung, sofern entsprechende Untersuchungen nicht ausdrücklich beauftragt wurden.
- Insbesondere werden Bauteile, Fundamente, Verankerungen oder andere Konstruktionen nicht zerstörend geöffnet oder freigelegt, sofern dies nicht ausdrücklich Bestandteil des Auftrages ist.
- Soweit für eine abschließende Beurteilung besondere Prüfverfahren, Messgeräte, Materialuntersuchungen, statische Berechnungen oder Untersuchungen durch andere Fachstellen erforderlich sind, wird hierauf im Rahmen der Prüfung hingewiesen, soweit dies erkennbar ist.
- Ein Prüfbericht dokumentiert den bei der Prüfung festgestellten Zustand. Er stellt keine Garantie dafür dar, dass nach dem Prüfzeitpunkt keine Schäden, Veränderungen, Manipulationen oder sonstigen sicherheitsrelevanten Zustände auftreten.
- Die Verantwortung des Betreibers für den sicheren Betrieb, die erforderlichen laufenden Kontrollen, Wartungen und die Beseitigung festgestellter Gefahren oder Mängel bleibt unberührt.
- Bei festgestellten erheblichen oder unmittelbar sicherheitsrelevanten Mängeln obliegt es dem Betreiber bzw. Auftraggeber, erforderliche Maßnahmen wie Reparatur, Sicherung, Sperrung oder Außerbetriebnahme zu veranlassen.
6. HIC- und Fallschutzmessungen
- HIC- und sonstige Fallschutzmessungen geben die Eigenschaften des geprüften Fallschutzmaterials unter den zum Zeitpunkt der Messung vorhandenen Bedingungen wieder.
- Messergebnisse können insbesondere durch Zustand, Feuchtigkeit, Temperatur, Verdichtung, Alterung, Verschmutzung und Pflege des Fallschutzmaterials beeinflusst werden.
- Eine Messung stellt daher keine Garantie für die zukünftige Beschaffenheit oder dauerhafte Einhaltung bestimmter Grenzwerte dar.
- Prüfstellen, Messpunkte und Messumfang ergeben sich aus dem Auftrag, den örtlichen Gegebenheiten und dem für die jeweilige Prüfung anzuwendenden Prüfverfahren.
7. Sandreinigung und sonstige Arbeiten
- Umfang und Verfahren der Sandreinigung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
- Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die zu bearbeitenden Flächen zum vereinbarten Termin zugänglich und frei von vermeidbaren Hindernissen sind.
- Im Boden oder Sand vorhandene, nicht erkennbare Leitungen, Einbauten, Fundamente, Wurzeln oder sonstige Hindernisse sind dem Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen.
- Soweit vereinbart, ist der Auftragnehmer berechtigt, geeignete Nachunternehmer oder Kooperationspartner mit der Durchführung einzelner Leistungen zu beauftragen.
- Eine vollständige Entfernung sämtlicher Fremdstoffe, Mikroorganismen oder sonstiger Verunreinigungen kann durch eine mechanische Sandreinigung nicht zugesichert werden, soweit dies nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil ist.
8. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle zur Durchführung des Auftrages erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung und ermöglicht den notwendigen Zugang zu den zu prüfenden oder zu bearbeitenden Anlagen und Flächen.
Verzögerungen oder zusätzliche Aufwendungen, die aufgrund fehlender oder unzutreffender Informationen, fehlender Zugänglichkeit oder anderer vom Auftraggeber zu vertretender Umstände entstehen, können zusätzlich berechnet werden.
9. Preise und Zahlungsbedingungen
- Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise.
- Gegenüber Unternehmern verstehen sich die angegebenen Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
- Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug fällig.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
- Notwendige zusätzliche Leistungen, die bei Auftragserteilung nicht erkennbar waren oder auf nachträglichen Änderungswünschen des Auftraggebers beruhen, werden nach vorheriger Abstimmung zusätzlich berechnet.
10. Termine und höhere Gewalt
Vereinbarte Termine setzen voraus, dass der Auftraggeber die erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig erbringt.
Ereignisse höherer Gewalt oder andere vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände, die eine Durchführung wesentlich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, verlängern vereinbarte Leistungsfristen angemessen.
11. Haftung
- Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
- Eine Haftung für Mängel, Schäden oder Gefahren, die bei einer vereinbarten Sicht- oder Funktionsprüfung aufgrund ihrer verdeckten Lage oder mangels äußerer Erkennbarkeit nicht festgestellt werden konnten, besteht nur, soweit deren Nichterkennung auf einer schuldhaften Verletzung der vertraglich geschuldeten Prüfpflichten beruht.
12. Dokumentation und Prüfberichte
- Prüfberichte, Planungen, Zeichnungen, Fotografien und sonstige Dokumentationen sind für den jeweiligen Auftrag bestimmt.
- Eine Weitergabe an Behörden, Betreiber, Eigentümer, Versicherungen oder andere unmittelbar am jeweiligen Projekt beteiligte Stellen ist zulässig, soweit keine entgegenstehende Vereinbarung getroffen wurde.
- Eine darüber hinausgehende gewerbliche Verwendung, Veränderung oder Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Unterlagen bedarf der Zustimmung des Auftragnehmers, soweit gesetzliche Rechte des Auftraggebers nicht entgegenstehen.
13. Mängel und Beanstandungen
Beanstandungen hinsichtlich der erbrachten Leistung sind dem Auftragnehmer nach Feststellung möglichst zeitnah mitzuteilen und nachvollziehbar zu beschreiben.
Dem Auftragnehmer ist, soweit Art der Leistung und Mangel dies zulassen, Gelegenheit zur Prüfung und gegebenenfalls Nacherfüllung zu geben.
Die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers bleiben im Übrigen unberührt.
14. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung unter www.fabian-spielplatz.de.
15. Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand vereinbart.
- Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Stand: September 2026
Fabian – Spiel- & Freiraum e.K.
Kleiner Hellweg 15
33154 Salzkotten
