Die neue DIN 1176 2017-12 ist nun erhältlich und kann bestellt werden. Eine sehr wesentliche Änderung ist uns schon bei der ersten Durchsicht aufgefallen. Die bisher nur im Beiblatt behandelten Schaukeln mit Gruppensitzen (Nestschaukeln) haben nun endlich einen Platz um Teil 2 der DIN 1176 gefunden. Eine schon jetzt sehr umstrittene Änderung ist die Position der Messung um die Schaukelsitzhöhe zu ermitteln. In der bisherigen Norm 1176 mußte hierbei immer der Netzdurchhang berücksichtigt werden, und am tiefsten Punkt der Abstand zwischen Fallschutzmaterial und Schaukelsitz gemessen werden. Nun wird laut der DIN 1176-2:2017-12 die Bodenfreiheit am untersten Punkt des festen Sitzteils gemessen. D.h. von der Unterkante des festen Rings werden 40cm hinunter gemessen. Auf dem Bild kann man die unterschiedlichen Messpositionen ganz gut erkennen. Was das für die Praxis heißt wird man sicher in den nächsten Monaten sehen. Auch gibt es eine Änderung bei der Messung der Fallhöhe der Nestschaukeln. Diese wird nun bei 60° Auslegung des Schaukelsitzes ab der Mitte des Korbringes gemessen und nicht wie bisher an der Oberkante des Korbringes. Die Aufprallfläche der Nestschaukeln wird auch neu berechnet. Bisher wurde die Abhängungslänge berücksichtigt um die Länge der Aufprallfläche zu bestimmen. Nun wird der Abstand von der Schaukelachse zum Schaukelkorb gemessen. Dadurch verringert sich natürlich die Aufprallfläche, da die Abhängungslänge wegen der Richtungsstabilität immer länger ist als der direkte Weg von der Achse zum Sitz. Es gibt noch weitere Änderungen der Norm in Teil 2 aber auch in den anderen. In den nächsten Wochen werden wir sicherlich immer wieder auf einige andere Änderungen hinweisen.
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